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Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen

Beförderungsvertrag

Durch Ihre Buchung und schriftliche Bestätigung der Fa. Fahrservice Böck kommt ein Beförderungsvertrag zustande. Die Buchung kann schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Leistungsumfang und Beförderungspreis richten sich jeweils nach der gültigen Preisliste. Ein Anspruch auf Beförderung besteht grundsätzlich nur zur vereinbarten Zeit.
Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Zusatzvereinbarungen sind schriftlich zu erfassen.
Die Preise gelten für eine Abholadresse. Pro weitere Abholadresse auf direktem Weg vom
oder zum Flughafen wird ein Zusatzentgelt gemäß der gültigen Preisliste berechnet.
Die Festlegung der Abholzeiten für die Fahrgäste obliegt ausschließlich Fahrservice Böck.
Sie ergibt sich aus der Fahrzeit sowie der Bestimmungen der Charter- und Linienfluggesellschaften.
Zur Ausführung der Fahrten können auch andere Unternehmen eingesetzt werden.
Achten Sie darauf, dass Ihre Angaben über Abflugzeiten und Ankunftszeiten
mit den Daten auf Ihrer Auftragsbestätigung übereinstimmen. Für Folgen von
Fehlangaben ist Fahrservice Böck nicht haftbar zu machen.

Flugänderung

Bei Flugveränderungen (Verspätungen, Verschiebungen, Ausfälle) verständigen Sie uns bitte umgehend telefonisch oder per E-Mail mit Angabe der neuen Ankunftszeit und Flugnummer.  Bei nicht gemeldeten Verzögerungen von mehr als 90 Minuten besteht für uns keine Beförderungspflicht mehr.
Sollten Sie nach der Landung Probleme mit dem Zoll oder Gepäck haben, informieren Sie uns bitte umgehend.
Bei Nichtmeldung wartet Fahrservice Böck  bis zu 60 Minuten nach der Landung auf Sie. Danach ist Fahrservice Böck berechtigt vom Beförderungsvertrag zurückzutreten. Eine Rückforderung des anteiligen Beförderungspreises ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

Rücktritt

Den Vertragspartnern steht jederzeit ein Rücktrittsrecht vom Beförderungsvertrag zu. Der Rücktritt vom Beförderungsvertrag ist schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass bei Absage 24 Stunden vor Fahrtbeginn bzw. bei Nichtabsage der Fahrt, der fällige Betrag in Rechnung gestellt wird.

Haftung

Die Abfahrt zum Flughafen erfolgt so, dass ein pünkliches Eintreffen am Flughafen und Einchecken gewährleistet ist (ca. 2 Stunden vor Abflug). Für die Folgen von Verspätungen unsererseits (aufgrund Verkehrsverdichtungen, Staus oder Ausfall eines unserer Fahrzeuge) ist die Fa. Fahrservice Böck nicht haftbar zu machen.
Die Haftung für die Folgen von Verspätungen infolge leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Ausnahmesituationen, wie Fluglotsenstreik oder schlechte Witterungsverhältnisse sind von Fahrservice Böck nur in begrenztem Maße aufzufangen, so dass auch längere Wartezeiten vom Fahrgast akzeptiert werden müssen.
Nach §23 des Personenbeförderungsgesetz haften wir für Sachschäden bis EUR 1000,-, für Personenschäden haftet Fahrservice Böck im Umfang der Deckung seiner Haftpflichtversicherung, Voraussetzung ist grob fahrlässige und vorsätzliche Schadensverursachung unsererseits. In Fällen in denen die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung des Fahrservice Böck der Höhe nach um das Dreifache des vereinbarten Gesamtfahrpreises.

Gepäck

Sie führen mehr wie das Standard Gepäck (pro Person 1 Koffer bis 20 Kg und 1 Handgepäck) mit.
Z. B.: sperriges Gepäck, Golfbag, Tauchausrüstung, Tiere oder sonstiges Zusatzgepäck, teilen Sie dies bitte unbedingt unserem Büro mit. Dort wird Ihnen mitgeteilt, was an evtl. Mehrkosten zum regulären Fahrpreis berechnet wird.

Treffpunkt

Treffpunkt am Flughafen ist in der Ankunftshalle direkt nach dem Gate (Gepäckausgabe, Zoll) Sie erkennen ihren Chauffeur an einem Schild mit unserem Firmenlogo mit der Aufschrift Fahrservice Böck.
Treffpunkt an den Bahnhöfen ist in der Bahnhofshalle am Service Point der DB.

Allgemeines

Mit der Zahlung des Beförderugsentgeltes erkennt jeder Fahrgast diese Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbestimmungen an.
Das Beförderungsentgelt ist vor Fahrtantritt zu entrichten.

Durch Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen des Fahrservice Böck Beimerstetten wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Das Team von Fahrservice Böck wünscht Ihnen eine angenehme Reise.

Beimerstetten im November 2010

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